Huhu,
ich habe einen Schuldner, der vom Arbeitgeber eine monatliche Abfindung bis zum 65. Lebensjahr erhält.
(Genaue Grundlage liegt mir noch nicht vor)
Dieser trägt nun vor, dass die Abfindung in Höhe von 1.500,00 € (beinhaltet noch einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Pflege- und Krankenversicherung) aufgrund einer bestehenden Pfändung vollständig abgeführt wird.
Ich stehe gerade wirklich auf dem Schlau. Mir ist klar, dass für eine einmalige Pfändung § 850c ZPO nicht gilt und man Pfändungsschutz über § 850i ZPO erreichen kann.
Wie ist das aber vorliegend? Dürfte hier überhaupt vollständige Pfändung erfolgen?
LG