Hallo, ich bin neu hier und hoffe, dass mir die Gruppe hier helfen kann.
Ich bin ein wenig verwirrt.
Folgendes:
Der Streitwert wurde im Verfahren auf 8.925 € festgesetzt, die Gerichtskosten wurden aber aus 9.604,10 € berechnet (was dem Wert in der Anspruchsbegründung entspricht). Ich bin der Meinung, dass die SW-Festsetzung bindend ist und die GK aus dem niedrigeren Wert berechnet werden müssten oder eben der SW auf den höheren Wert festgesetzt werden muss.
Die Antwort vom Gericht auf meine Beschwerde irritiert mich nur noch mehr... weiß jemand Rat?
Im Urteil wird zum SW wie folgt ausgeführt: ... bei den Inkassokosten, den Mahnkosten und den Auskunftskosten handelt es sich um Nebenforderungen im Sinne von Paragraf 43 Abs. 1 GKG, die den SW nicht erhöhen.
edit by Kai: Bitte keine Aktenbestandteile als Foto posten.
Bereits jetzt schonmal Danke