Hallo,
im Grundbuch ist x als Eigentümer eingetragen. Dieser ist verstorben. Erben sind A und B. Diese sind jedoch noch nicht im Grundbuch als Erbengemeinschaft nach X eingetragen. B verkauft nunmehr an A sein Erbanteil zur Alleinberechtigung mittels Erbteilskaufvertrag. Durch den Erbteilskauf ist das Grundbuch unrichtig geworden. A und B beantragen die Berichtigung des Grundbuchs. Es soll ein Widerspruch nach § 899 BGB eingetragen werden und eine Verfügungsbeschränkung zugunsten der Veräußerin mit dem Vermerk, dass die Erbteilsübertragung auf den Erwerber auflösend bedingt durch den Rücktritt des Veräußerers ist.
Grundsätzlich wäre ja beim Erbteilskauf nach § 40 GBO die Voreintragung der Erben erforderlich. Muss ich hier jetzt ebenfalls die Erbengemeinschaft voreintragen, um dann den Widerspruch und die Verfügungsbeschränkung in Abt. II zu vollziehen?