Drei Minderjährige (16 Jahre alt) haben die familiengerichtliche Genehmigung zur Gründung und Führung eines Gewerbebetriebs beantragt. Das Unternehmen möchte auf Auftrag und gegen Entgelt Luftaufnahmen von Gebäuden mittels Drohnen fertigen.
Das Konzept ist durchdacht, es wurde ein vollständiger Businessplan vorgelegt, alle Eltern und Schulen sind einverstanden und in der mündlichen Anhörung der Minderjährigen hat sich ein durchweg positiver Eindruck ergeben.
Die Genehmigung könnte somit eigentlich erteilt werden.
Was mich dennoch stört, ist, dass die Minderjährigen keine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen können. Hierzu ist festzustellen, dass der vorgelegte Versicherungsnachweis nur den privaten Drohnenflug beinhaltet und den gewerblichen sogar ausdrücklich ausschließt. Die Minderjährigen tragen nach Monierung meinerseits weiter vor, dass Sie eine passende Versicherung gefunden haben, die sie auch versichern würde, allerdings die Volljährigkeit des Antragstellers voraussetzt. Zur Antragstellung hätte sich eine Mutter bereit erklärt.
1) Kann ich die Genehmigung überhaupt von der Vorlage der Versicherungsbestätigung abhängig machen?
2) Wenn ja, wie würdet ihr hier konkret vorgehen?