Familiengerichtliche Genehmigung Gewerbe Luftaufnahmen mit Drohnen

  • Drei Minderjährige (16 Jahre alt) haben die familiengerichtliche Genehmigung zur Gründung und Führung eines Gewerbebetriebs beantragt. Das Unternehmen möchte auf Auftrag und gegen Entgelt Luftaufnahmen von Gebäuden mittels Drohnen fertigen.

    Das Konzept ist durchdacht, es wurde ein vollständiger Businessplan vorgelegt, alle Eltern und Schulen sind einverstanden und in der mündlichen Anhörung der Minderjährigen hat sich ein durchweg positiver Eindruck ergeben.

    Die Genehmigung könnte somit eigentlich erteilt werden.

    Was mich dennoch stört, ist, dass die Minderjährigen keine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen können. Hierzu ist festzustellen, dass der vorgelegte Versicherungsnachweis nur den privaten Drohnenflug beinhaltet und den gewerblichen sogar ausdrücklich ausschließt. Die Minderjährigen tragen nach Monierung meinerseits weiter vor, dass Sie eine passende Versicherung gefunden haben, die sie auch versichern würde, allerdings die Volljährigkeit des Antragstellers voraussetzt. Zur Antragstellung hätte sich eine Mutter bereit erklärt.

    1) Kann ich die Genehmigung überhaupt von der Vorlage der Versicherungsbestätigung abhängig machen?

    2) Wenn ja, wie würdet ihr hier konkret vorgehen?

  • Laut https://www.bussgeldkatalog.org/drohne-gewerblich-nutzen/ ist eine Haftpflichtversicherung Voraussetzung für den Einsatz der Drohne.
    Aber Du genehmigst ja nicht den konkreten Drohneneinsatz, "nur" das Geschäftsmodell in dem Gewerbebetrieb. Ob da dann die Betriebsregeln eingehalten werden, liegt nach meiner Ansicht wie immer in der Verantwortung des Gewerbetreibenden. Um eine eventuell nötige Kennzeichnung und Registrierung der Drohne kümmerst Du Dich im Genehmigungsverfahren doch auch nicht. Ich fürchte daher derzeit, den -sinnvollen und nötigen- Versicherungsnachweis kannst Du nicht fordern. (Gern lasse ich mich aber auch vom Gegenteil überzeugen, falls jemand entsprechende Argumente hat.)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    2 Mal editiert, zuletzt von FED (16. Dezember 2021 um 22:40) aus folgendem Grund: da fehlte ein Wort

  • Das sehe ich genauso. Es wird schließlich auch nicht geprüft, ob die Drohne ordnungsgemäß gewartet wird, steuerliche Verpflichtungen erfüllt werden und so weiter.

    Nach § 112 Abs. 1 S. 1 BGB könnten die Drohnenpiloten die Versicherung auch selbst abschließen, wenn die gerichtliche Genehmigung erteilt ist. Es handelt sich um ein Rechtsgeschäft, welches der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ob sich das dem Versicherungsunternehmen vermitteln lässt, ist eine andere Frage. Hätte ich zu entscheiden, würde ich in den Genehmigungsbeschluss in der Begründung folgenden Absatz aufnehmen:

    Zitat

    Die Antragsteller haben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Drohnenflug vorgelegt. Sie haben vorgetragen, dass es ihnen nicht möglich war, ein Versicherungsunternehmen zu finden, das minderjährige Versicherungsnehmer akzeptiert. Für das Genehmigungsverfahren ist dieser Umstand unerheblich. Das Gericht weist die Antragsteller jedoch eindringlich darauf hin, den Abschluss einer solchen Versicherung vor dem ersten gewerblichen Drohnenflug herbeizuführen. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dieser gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung um ein Rechtsgeschäft, welches der Geschäftsbetrieb mit sich bringt (§ 112 Abs. 1 S. 1 BGB), so dass die Minderjährigkeit der Antragsteller keinen Hinderungsgrund für den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrages darstellen sollte.

  • Danke für Eure Antworten. Das hilft mir wirklich sehr.

    Wie müsste die Genehmigung generell aussehen. Die Minderjährigen möchten für ihr Gewerbe eine GbR gründen. Genehmige ich "...die Zustimmung der Eltern zur Gründung der GbR und Führung des Gewerbebetriebs..." oder genehmige ich "...die Gründung einer GBR und Führung des Gewerbebetriebs..."?

  • Danke für Eure Antworten. Das hilft mir wirklich sehr.

    Wie müsste die Genehmigung generell aussehen. Die Minderjährigen möchten für ihr Gewerbe eine GbR gründen. Genehmige ich "...die Zustimmung der Eltern zur Gründung der GbR und Führung des Gewerbebetriebs..." oder genehmige ich "...die Gründung einer GBR und Führung des Gewerbebetriebs..."?

    Ersteres, vgl. Wortlaut des § 112 BGB

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