Hallo zusammen,
beantragt ist die Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge. Vorgelegt wird ein Erbvertrag, eröffnet auf den erstverstorbenen Ehegatten, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.
Ferner wird bei Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten ein Übernahmerecht der Abkömmlinge angeordnet, und zwar als echter Vertrag zu Gunsten eines Dritten im Wege des Rechtsgeschäfts unter Lebenden, nur ersatzweise als Vermächtnis. Es wird ferner bestimmt, dass der überlebende Ehegatte bestimmte Grundstücke nur innerhalb der Grenzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung und Wirtschaft veräußern und belasten darf. Andere Grundstücke darf er nur an die Abkömmlinge veräußern.
Kann ich den überlebenden Ehegatten einfach so als Alleinerbe eintragen oder muss ich wegen diesen Beschränkungen etwas beachten?
Ich wäre für eure Meinung sehr dankbar!
LG Kamillentee