Wie handhabt das die Gemeinde hier:
S (nat. Person, IN-Verfahren)im eröffneten Verfahren. Es ist kein Antrag auf RSB gestellt worden. Dennoch melden zahlreiche Gläubiger ihre Forderungen mit dem Deliktszusatz an.
Muss das in die Tabelle aufgenommen werden? Muss dem S Gelegenheit zum Widerspruch gegeben werden? Ist doch ohnehin sinnlos, da es keine RSB geben kann. Oder hat die Deliktseigenschaft uU Vorteile bei der Vollstreckung aus dem Tabellenauszug nach Aufhebung des Verfahrens?