Terminbestimmung kann an Schuldner in Ungarn nicht zugestellt werden

  • Ich habe folgendes Problem:
    Der Schuldner ist nach Verkehrswertfestsetzung nach Ungarn verzogen.
    Die Terminbestimmung (zugestellt mit Einschreiben mit internationalem Rückschein
    nebst Belehrung über ein Annahmeverweigerungsrecht) konnte dort an den Schuldner
    nicht zugestellt worden. Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.
    Kann ich nun, um das Verfahren fortzuführen, einen Zustellungsbevollmächtigten
    ernennen oder muss ich noch weitere Ermittlungen einleiten?

    Danke für eure Hilfe

  • Die Frage lässt sich so ohne Aktenkenntnis natürlich nicht genau beantworten. Könnten andere Verfahrenbeteiligte noch etwas über den Aufenthalt wissen?

  • Die Frage lässt sich so ohne Aktenkenntnis natürlich nicht genau beantworten. Könnten andere Verfahrenbeteiligte noch etwas über den Aufenthalt wissen?

    Doch, die Frage in #1 lässt sich ohne Kenntnisse beatworten, nämlich mit deinem zweiten Satz. Dort nämlich nachfragen.
    Außerdem gibt es auch in anderen Ländern ein Meldewesen, so auch in Ungarn. Also dort auch nachfragen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Die Frage lässt sich so ohne Aktenkenntnis natürlich nicht genau beantworten. Könnten andere Verfahrenbeteiligte noch etwas über den Aufenthalt wissen?

    Doch, die Frage in #1 lässt sich ohne Kenntnisse beatworten, nämlich mit deinem zweiten Satz. Dort nämlich nachfragen.
    Außerdem gibt es auch in anderen Ländern ein Meldewesen, so auch in Ungarn. Also dort auch nachfragen.

    Nur ist das mit dem Nachfragen bei einer Meldebehörde im Ausland in Zivil- und Handelssachen nicht so einfach. Der Gläubiger kann nicht einfach eine Anfrage stellen und bekommt dann eine Antwort. Im Zweifel muss man das mit einem Ersuchen durch das Gericht lösen. Das ist schon komplizierter. Daher würde ich hier die Anforderungen an den Nachweis der Unauffindbarkeit nicht so hoch hängen, wie bei einem Beteiligten, der in Deutschland wohnt. Ich würde vielleicht noch bei der Gemeinde anfragen. Also nicht beim EMA sondern bei der Steuerstelle. Also bei dem der die Grundsteuern erhebt.

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    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Das Verfahren ist schon abgeordnet, der Schuldner erst danach verzogen. Daher liegt es an uns, den Aufenthalt zu ermitteln und bei den ungarischen Behörden nachzufragen.

    (Abgesehen davon kann mir der Gläubiger vor der Anordnung zumindest seine Anfrage und seine erhaltene Antwort vorlegen.)

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  • ....
    also, wer unbekannt ins Ausland verzieht, und die Meldeauflagen nicht erfüllt ist nicht schützenswert. Das Verfahren ist angeordnet die Beschlagnahme erfolgt von daher bestelle ich meine Servicekraft als Zustellungsbevollmächtigte und gut ist....
    So arbeiten Praktiker....

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Dann bekommst Du aber mE jeden Zuschlag vom LG aufgehoben, sobald nur einer "Beschwerde" ruft. So praktisch finde ich das jetzt nicht. :)

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  • Genau. Sogar noch fast 5 Jahre später...

    :)

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  • Genau. Sogar noch fast 5 Jahre später...

    :)

    ***klugscheissmodus an***

    Nach 5 Jahren kann es Lüdenscheid egal sein, dann hätte auch Potsdam den Zuschlag gehalten. Aber vor Ablauf der 5 Jahre .... :cool:

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Genau. Sogar noch fast 5 Jahre später...

    :)

    ***klugscheissmodus an***

    Nach 5 Jahren kann es Lüdenscheid egal sein, dann hätte auch Potsdam den Zuschlag gehalten. Aber vor Ablauf der 5 Jahre .... :cool:

    Deswegen ja auch "...FAST 5 Jahre später...". ;)

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