Ich habe folgendes Problem:
Der Schuldner ist nach Verkehrswertfestsetzung nach Ungarn verzogen.
Die Terminbestimmung (zugestellt mit Einschreiben mit internationalem Rückschein
nebst Belehrung über ein Annahmeverweigerungsrecht) konnte dort an den Schuldner
nicht zugestellt worden. Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.
Kann ich nun, um das Verfahren fortzuführen, einen Zustellungsbevollmächtigten
ernennen oder muss ich noch weitere Ermittlungen einleiten?
Danke für eure Hilfe