In Abt. II ist eingetragen, "die Grundstücke 1 bis 7 sind Pfarrgut"; Eigentümerin ist auch eine Kirchengemeinde. Die beantragt jetzt die Löschung dieses Vermerks.
Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass das so eine Art Verfügungsbeschränkung sein soll, der eigentlich dazu dient, Grundstücke des Pfarrguts "zusammenzuhalten".
Aber ich finde einfach nichts dazu, weder zur Natur des Vermerks, noch zur Eintragung oder Löschung (auch nicht im Stöber Rn 4085 ff) oder ob es dazu einer Genehmigung der übergeordneten Aufsicht bedürfte. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?