Pfändung Wohnungsrecht

  • Hallöchen,

    ich habe eine Hinterlegung nach Beendigung der Zwangsversteigerung aufgrund einer beschränkt pers. Dienstbarkeit (Wohnungs & Mitbenutzungsrecht). Das Recht ist erloschen und es wurde ein Deckungskapital als Wertersatz § 92 ZVG zugeteilt. Der Berechtigte erhält nun alle 3 Monate eine Zahlung au Lebzeiten. Das Deckungskapital wurde nun gepfändet.

    Die Pfändung solcher Nutzungsrechte ist grundsätzlich möglich. Dies regelt § 857 Abs. 3 ZPO. Die Möglichkeit der Pfändung ist allerdings dahingehend beschränkt, dass nur dann gepfändet werden kann, wenn die Ausübung des Nutzungsrechts einem anderen überlassen werden kann.

    Für Ihren Fall bedeutet dies, dass das Wohnrecht pfändbar wäre, wenn dem Inhaber des Wohnrechts vom Grundeigentümer die Überlassung des betroffenen Wohnraums an Dritte gestattet und dies auch im Grundbuch, zusammen mit Wohnrecht, eingetragen worden ist. Dem ist hier nicht so.

    Somit war das Wohnungsrecht unpfändbar. Aber trifft das auch auf das zugeteilte Deckungskapital zu?

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