Erstattung Kosten ärztliche Behandlung; PKV für Tiere

  • Wenn der gesunde Hund unpfändbar ist , ist die Versicherungsleistung Surrogat für den defekten Hund und damit unpfändbar. Machen wir doch beim Auto auch nicht anders. Beim Handy könnte man anders drüber nachdenken. :teufel:

    Für all das fehlt doch die Rechtsgrundlage. Den allgemeinen Grundsatz das surrogat einer unpfändbaren Sache wäre unpfändbar gibt es so im Insolvenzrecht gar nicht. Jedes "Surrogat " ist Neuerwerb und damit Masse. Es sei denn es gibt im Einzelfall eine gesetzliche Grundlage für die unpfändbarkeit

    Leider habe ich nicht mehr die Entscheidung unseres LG. Das hatte mit § 850b 4 ZPO argumentiert; Krankenversicherung sei eben unpfändbar und nicht begrenzt auf die "menschliche" Versicherung.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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