Wenn der gesunde Hund unpfändbar ist , ist die Versicherungsleistung Surrogat für den defekten Hund und damit unpfändbar. Machen wir doch beim Auto auch nicht anders. Beim Handy könnte man anders drüber nachdenken.
Für all das fehlt doch die Rechtsgrundlage. Den allgemeinen Grundsatz das surrogat einer unpfändbaren Sache wäre unpfändbar gibt es so im Insolvenzrecht gar nicht. Jedes "Surrogat " ist Neuerwerb und damit Masse. Es sei denn es gibt im Einzelfall eine gesetzliche Grundlage für die unpfändbarkeit
Leider habe ich nicht mehr die Entscheidung unseres LG. Das hatte mit § 850b 4 ZPO argumentiert; Krankenversicherung sei eben unpfändbar und nicht begrenzt auf die "menschliche" Versicherung.