Erstattung Kosten ärztliche Behandlung; PKV für Tiere

  • Über den Fall habe ich leider nix gefunden:

    ich habe einen Schuldner, der eine Private OP-Krankenversicherung für seinen Hund abgeschlossen hat; Jetzt hat er eine Erstattung für die OP seines Hundes auf das Konto bekommen und beantragt die Freigabe. Hatte das schon mal jemand von Euch? Gibt es Meinungen dazu? Wir hatten mal vor Jahren den Fall und da hat unser LG auf Beschwerde den Betrag freigegeben, da § 850b ZPO ja die Krankenversicherung(erstattungs)beträge nicht auf "Menschen" einschränkt. Leider haben wir die Entscheidung nicht kopiert.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Hätte hinsichtlich der LG-Meinung so meine Bedenken, da es sich ja nicht um eine Krankenversicherung handelt, sondern viel eher um eine Art "Sach"versicherung.

    Den emotionalen Aspekt mal beiseite gelassen, ist es doch nichts anderes, als wenn der Schuldner für sein neues Handy eine Versicherung abschließt und diese dann die Reparaturkosten ersetzt.

  • Hätte hinsichtlich der LG-Meinung so meine Bedenken, da es sich ja nicht um eine Krankenversicherung handelt, sondern viel eher um eine Art "Sach"versicherung.

    Den emotionalen Aspekt mal beiseite gelassen, ist es doch nichts anderes, als wenn der Schuldner für sein neues Handy eine Versicherung abschließt und diese dann die Reparaturkosten ersetzt.

    Das sehe ich auch so. Ich kann keine pfändungsschutzgrundlage sehen

  • hm, ich würde dies eher entspannt sehen. Aber mal "smalspur-juritisch":
    Surrogation im Unpfändbaren grds. nicht, aber Ausnahmen
    Wäre es ein Hund, der trotz "Werthaltigkeit" nur aus Gründen von Aufwand unpfändbar wäre, und würde dieser überfahren (letal) dann wäre ein SEA wohl Masse.
    Hier ist der Hund wohl "unpfändbar" und der Schuldner hat aus unpfändbarem Vermögen eine Versicherung bedient. Diese springt nun ein (es geschehen Wunder !) um eine Verwendung auf einen unpfändbaren Hund zu ersetzen, damit würde ich die Unpfändbarkeit der Versicherungsleistung begründen.
    (sorry liebe Hund*innen Besicher*innen wg. der krassen Einleitung, sollte nur der Abgrenzung dienen).
    greez Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Da ich Hundebesitzer bin würde ich das sehen wie Def. :oops: Wenn der gesunde Hund unpfändbar ist , ist die Versicherungsleistung Surrogat für den defekten Hund und damit unpfändbar. Machen wir doch beim Auto auch nicht anders. Beim Handy könnte man anders drüber nachdenken. :teufel:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Das hört sich ja alles gut an. In meinem Fall hat der InsoVerwalter einer Freigabe zugestimmt. Ich fand das ganz bemerkenswert, dass es darüber rein garnix in den Kommentierungen gibt, denn dieser Fall dürfte doch recht häufig vorkommen bzw. dürfte nicht selten sein. Und gemäß § 90a BGB dürfte man so ein Hund wohl nicht mit einem Handy gleichstellen ;)

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  • Das hört sich ja alles gut an. In meinem Fall hat der InsoVerwalter einer Freigabe zugestimmt. Ich fand das ganz bemerkenswert, dass es darüber rein garnix in den Kommentierungen gibt, denn dieser Fall dürfte doch recht häufig vorkommen bzw. dürfte nicht selten sein. ....

    Zur Häufigkeit dieses Problems in Insoverfahren kann ich nichts sagen. In der Einzelzwangsvollstreckung hatten wir am Gericht noch nie einen Erhöhungs-Antrag wegen Nachzahlung einer Hundeversicherung.

    Zahlen denn solche Versicherungen tatsächlich immer an den Eigentümer des Hundes und nicht direkt an den Tierarzt? :gruebel:

  • [quote='Mosser','RE: Erstattung Kosten ärztliche Behandlung; PKV für Tiere']

    Zahlen denn solche Versicherungen tatsächlich immer an den Eigentümer des Hundes und nicht direkt an den Tierarzt? :gruebel:

    Ich habe weder Hund noch Katze, jedoch ist davon auszugehen, dass eine private Versicherung an den Versicherungsnehmer zahlt.

    Der Schuldner könnte die Leistung an den Tierarzt abtreten, jedoch scheitert es an der Abtretung, wenn der Anspruch massezugehörig ist, § 91 InsO.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich vermute mal das Problem ist nicht so häufig, da diese Versicherungen ja nicht die Regel sind. Und ich kann mir vorstellen das gerade Schuldner auf eine Krankenversicherung verzichten da die recht teuer sind. Wir haben auch nur eine OP Versicherung. Und natürlich zahlt die Versicherung an den Versicherungsnehmer meist gibt es eine Eigenbeteiligung und beim Tierarzt ist es doch total üblich das man gleich in der Praxis das Geld auf den Tisch legt.

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  • [quote='Mosser','RE: Erstattung Kosten ärztliche Behandlung; PKV für Tiere']

    Zahlen denn solche Versicherungen tatsächlich immer an den Eigentümer des Hundes und nicht direkt an den Tierarzt? :gruebel:

    Ich habe weder Hund noch Katze, jedoch ist davon auszugehen, dass eine private Versicherung an den Versicherungsnehmer zahlt.

    Der Schuldner könnte die Leistung an den Tierarzt abtreten, jedoch scheitert es an der Abtretung, wenn der Anspruch massezugehörig ist, § 91 InsO.

    Ob sich Herrchen/Frauchen in der Inso befinden, wird ein Tierarzt wohl eher nicht fragen.

    Angenommen hatte ich, dass aber die Frage nach einer solchen Versicherung Standard ist und die Erteilung einer Abtretung. Schließlich möchte der Tierarzt hinsichtlich seiner Vergütung nicht leer ausgehen.

  • Der Tierarzt geht nicht leer aus, der kassiert beim Besitzer des Tieres sofort.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Schaut man sich die allgemeinen Versicherungsbedingungen an, jedenfalls mal so als Probe, so kann der Anspruch weder abgetreten noch verpfändet werden....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Weil es offenbar bei Dir auch anders geht. Ich habe das noch nie erlebt, immer nur Sofortkasse.

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  • Ich vermute mal das Problem ist nicht so häufig, da diese Versicherungen ja nicht die Regel sind. Und ich kann mir vorstellen das gerade Schuldner auf eine Krankenversicherung verzichten da die recht teuer sind. Wir haben auch nur eine OP Versicherung. Und natürlich zahlt die Versicherung an den Versicherungsnehmer meist gibt es eine Eigenbeteiligung und beim Tierarzt ist es doch total üblich das man gleich in der Praxis das Geld auf den Tisch legt.

    Das ist auch in meinem Fall eine OP-Versicherung :daumenrau, ich wollte es bloß nicht noch komplizierter machen;)...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Wenn der gesunde Hund unpfändbar ist , ist die Versicherungsleistung Surrogat für den defekten Hund und damit unpfändbar. Machen wir doch beim Auto auch nicht anders. Beim Handy könnte man anders drüber nachdenken. :teufel:

    Für all das fehlt doch die Rechtsgrundlage. Den allgemeinen Grundsatz das surrogat einer unpfändbaren Sache wäre unpfändbar gibt es so im Insolvenzrecht gar nicht. Jedes "Surrogat " ist Neuerwerb und damit Masse. Es sei denn es gibt im Einzelfall eine gesetzliche Grundlage für die unpfändbarkeit

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