Müssen alle Anmeldungen zum Vereinsregister ab 01.01.2022 wegen § 14 b FamFG elektronisch eingereicht werden oder kann wegen dem Wort "Abschriften" sind einzureichen in § 59 BGB, 67 BGB weiter die Vorlage in Papier erfolgen. Danke für eure Meinungen.
Elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister zum 01.01.22 Pflicht?
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Wird die Anmeldung durch den Notar eingereicht ist meiner Meining nach ab 1.1 nach § 14b FamFG verpflichtend elektronisch einzureichen. Reicht der Verein selber ein, kann weiter nach § 77 BGB in Papier eingereicht werden.
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Sehe ich genauso.
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Wird die Anmeldung durch den Notar eingereicht ist meiner Meining nach ab 1.1 nach § 14b FamFG verpflichtend elektronisch einzureichen. Reicht der Verein selber ein, kann weiter nach § 77 BGB in Papier eingereicht werden.
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Sehen wir in Sachsen auch so.
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Unterscheidet ihr zwischen Einreichung als Bote ("...übersende ich anliegend zur weiteren Veranlassung...") und Einreichung als Antragsteller ("...beantrage ich ...")?
14 b spricht ja von Anträgen und Erklärungen. Oder wird tatsächlich auf die Einreichung von egal was abgestellt?VG mercator
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Die Unterscheidung verstehe ich nicht. Auch als Bote ist er es doch, der den Antrag beim Gericht einreicht.
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Mglw. denkst du zu sehr in Richtung Antragsteller?
Ich denke, Bote oder nicht ist hier egal. Einzureichen immer elektronisch.
Gruß, nanga. -
Das gleiche muss ja für sämtliche Verfahren gelten, also auch fürs Güterrechtsregister, das ja zumindest in Hessen noch komplett in Buchform geführt wird.
Wie ist mit den Eingängen umzugehen? Die sind ja noch nicht mal in Regisstar hinterlegbar. -
Informiert euch am besten für euer jeweilige Bundesland hier: Justizportal des Bundes und der Länder: Elektronische Kommunikation im Bereich der Justiz
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