Ist das ein Zahlungstitel?

  • Ich frage hier mal bei den Experten der Arbeitsgerichtsbarkeit nach.

    Beantragt ist die Eintragung einer Zwangshypothek auf Grund Versäumnisurteils mit folgendem Inhalt:

    "Die Beklagte wird verurteilt, den Monat Januar 2021 unter Berücksichtigung eines brutto Monatslohn von xxx Euro abzurechnen und die Abrechnung der Klägerin auszuhändigen."

    Ich sehe darin keine Verurteilung zur Zahlung oder verstehe ich das falsch.

    Falls es doch eine Zahlungstitel ist, kann die Gläubigerin doch nicht den ganzen Betrag fordern. Kann ich die Zwangshypothek dennoch in voller Höhe eintragen?

  • Ich sehe da keinen vollstreckbaren Inhalt und erteile in solchen Fällen nicht mal eine vollstreckbare Ausfertigung.

    Da gibt es sogar eine BAG Entscheidung zu, ich such mal ebkes..

    Was ich meinte, fand ich auf die Schnelle nicht, aber das LAG Hamm: 24.06.2019 (Az.: 12 Ta 184/19

  • Danke für die Rückmeldungen.

    Ich hatte schon befürchtet, ich hätte irgendwelche arbeitsgerichtlichen Besonderheiten übersehen.

    Das (nicht mehr relevante) Folgeproblem mit dem zu vollstreckenden Bruttobetrag konnte ich zwischenzeitlich selbst klären.

  • Ich sehe da keinen vollstreckbaren Inhalt und erteile in solchen Fällen nicht mal eine vollstreckbare Ausfertigung.

    Da gibt es sogar eine BAG Entscheidung zu, ich such mal ebkes..

    Was ich meinte, fand ich auf die Schnelle nicht, aber das LAG Hamm: 24.06.2019 (Az.: 12 Ta 184/19

    Warum erteilst du in diesen Fällen keine vollstreckbare Ausfertigung? Der Gläubiger kann doch zumindest den Herausgabeanspruch durchsetzen oder nicht?

  • Ich gehe mal noch weiter, die Erstellung der Abrechnung ist (meines Erachtens) als unvertretbare Handlung per Zwangsgeld oder Zwangshaft durchsetzbar.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Naja, erstens dürfte es da noch keinen herausgebaren Gegenstand geben, den wie Gegs richtig bemerkt, ist die Abrechnung zu erteilen. Genau das steht da aber nicht im Titel: Also gibts da nix.

    Ich finde solche Sachen immer wieder faszinierend: Da zahlen Leute eine Menge Geld für einen Anwalt und am Ende kommt in 80 % aller Fälle nur Müll raus.

  • @ Störtebecker: Was wäre aus Deiner Sicht denn richtig gewesen?

    Nein, die Klage auf Abrechnung ist in vielen Fällen schon zutreffend; aber man kann sie eben schlecht vollstrecken. Was aber nicht an der Unfähigkeit des Rechtsanwalts liegt, sondern schlicht daran, dass es sich aus meiner Sicht um eine unvertretbare Handlung handelt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Eine Klage auf Erteilung einer Abrechnung kann sowieso nur gemacht werden, wenn der Lohn bereits gezahlt wurde.

    Tenor:

    wird verurteilt für Dezember 2021 eine Lohnabrechnung zu erteilen.

    Die Vollstreckung erfolgt dann gem. § 887 oder 888 ZPO, da streiten sich dann allerdings die Geister.

    Unfähig ist, wer auf Abrechnung klagt, am besten noch dann im Wege der Stufenklage auf Auszahlung...

  • Ich habe aufgrund eines solchen Titels schon erlassene Pfübse gesehen...:eek:

    Ich muss sagen, dass mich das leider nicht wundert. Ich habe auch schon Allerlei gesehen, wo ich mich fragte ob der Rpfl. den Antrag vor Erlass des PfÜB auch nur im Ansatz geprüft hat.

  • Eine Klage auf Erteilung einer Abrechnung kann sowieso nur gemacht werden, wenn der Lohn bereits gezahlt wurde.

    ...

    Ach ja, weshalb das denn? :gruebel:

    Bei Stundenlohn muss ich doch erst einmal erfahren können, welche Stunden ich im Mnat X geleistet habe. Anschließend kann ich den Betrag dann einklagen.

    Weil eben in § 108 GewO steht, dass die Abrechnung bei Zahlung zu erteilen ist und nicht vorher.

    Der potentielle Beklagte ist nicht verpflichtet, den potentiellen Klagebetrag auszurechnen und dem potentiellen Kläger zur Verfügung zu stellen. Zivilverfahren halt.

    Stundenzettel "muss" der Arbeitnehmer selbst führen.

  • So ist es wohl.

    Und da geht auch nix mit Stufenklagen pp.

    Wissen aber nur die wenigsten (dazu gehören dann die, die den Prozess verloren haben, oder keine PKH mangels Erfolgsaussicht erhalten)

    Aber ist halt Fachmaterie.

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