Hallo an Alle,
ich habe die Suchfunktion mit diversen Begriffen gefüttert, will aber nicht ausschließen, dass ich mit den "falschen" Begriffen gesucht habe :D.
Hier haben alle Familienmitglieder (nach "unten" bis zu den Urenkeln die alle noch keine Kinder haben, Geschwister gab es nicht, Eltern und Großeltern vorverstorben) ausgeschlagen, was nach einer entsprechenden Anfrage auch der Gläubigerin (Rentenversicherung) mitgeteilt wurde.
Diese möchte jetzt wissen, wer alles ausgeschlagen hat (ich denke mal Name und Adresse sind gewünscht?).
So eine Anfrage hatte ich noch nicht (mache erst seit kurzem Nachlass), aber hat die Gläubigerin irgendeinen Anspruch auf Nennung der Namen/Adressen der Familienmitglieder die ausgeschlagen haben ? Mein Bauchgefühl sagt nein, aber irgendwie ist die Rentenversicherung ja auf die Idee gekommen...