Abgabe Einheitsjugendstrafe durch den JugendRi direkt an andere Staatsanwaltschaft?

  • Hallo zusammen!

    Vorliegend wurde eine ursprünglich zur Bewährung verhängte Einheitsjugendstrafe nach Widerruf der Bewährung auch durch Beschluss des Richters vom Amtsgericht A aus er Jugendvollstreckung genommen. Anschließend hat er die Abgabe desVerfahrens an die Staatsanwaltschaft X verfügt. Die (eigentlich) für dieVollstreckung zuständige Staatsanwaltschaft in B die Akte entsprechend derVerfügung des Richters aus A direkt an die Staatsanwaltschaft X weitergereicht.


    Meine Frage: geht das denn so? Insbesonderefrage ich mich, ob nach der Herausnahme der Einheitsjugendstrafe aus derJugendvollstreckung der Richter noch solche Anweisungen treffen kann?

    Nach meiner Ansicht wäre die(eigentlich) zuständige Staatsanwaltschaft B weiterhin für die Vollstreckungzuständig.

    Wie seht ihr das denn so?

    Danke vorab!

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