Hallo zusammen!
Vorliegend wurde eine ursprünglich zur Bewährung verhängte Einheitsjugendstrafe nach Widerruf der Bewährung auch durch Beschluss des Richters vom Amtsgericht A aus er Jugendvollstreckung genommen. Anschließend hat er die Abgabe desVerfahrens an die Staatsanwaltschaft X verfügt. Die (eigentlich) für dieVollstreckung zuständige Staatsanwaltschaft in B die Akte entsprechend derVerfügung des Richters aus A direkt an die Staatsanwaltschaft X weitergereicht.
Meine Frage: geht das denn so? Insbesonderefrage ich mich, ob nach der Herausnahme der Einheitsjugendstrafe aus derJugendvollstreckung der Richter noch solche Anweisungen treffen kann?
Nach meiner Ansicht wäre die(eigentlich) zuständige Staatsanwaltschaft B weiterhin für die Vollstreckungzuständig.
Wie seht ihr das denn so?
Danke vorab!