Hallo zusammen,
im Grundbuch hat eine Kollegin antragsgemäß ein auflösend bedingtes Dauerwohnrecht eingetragen - ein Verstoß gemäß § 33 Abs. 1 S. 2 WEG.
Die Notarangestelle bewilligt und beantragt unter Ausnutzung der Angestellten-Vollmacht die Inhaltsänderung des Dauerwohnrechts dahingehend, dass die Bedingung aufgehoben wird.
Kann ich das eintragen, ohne mich irgendwie haftbar zu machen, oder muss ich das Dauerwohnrecht von Amts wegen löschen? (oder der Kollegin zur weiteren Bearbeitung geben.......)
Das Dauerwohnrecht hat aufgrund Rangrücktritts bereits die letzte Rangstelle.
Wäre euch sehr dankbar für eure Einschätzung!
LG Kamillentee