Berichtigung Pfüb - Falscher Forderungsanspruch angekreuzt

  • Hallo liebes Forum, ich hoffe ihr hattet alle soweit ein schönes Fest. :) Habe heute einen Antrag auf Berichtigung eines Pfübs vor mir, den ich am 25.11.21 erlassen habe. Damals wurde eine Private Lebensversicherung als Drittschuldner angegeben und der Anspruch "B" angekreuzt. Nun stellt sich die DSch. quer, da der mit dem Schuldner abgeschlossene Vertrag ja keine Art der Sozialleistung sei. Durch den Gl. wurde nun deshalb Antrag auf Berichtigung gestellt, es solle nun der Anspruch "E" (an Versicherungsgesellschaften) anstatt "B" angekreuzt werden. Kann das so nach § 319 ZPO berichtigt werden oder bedarf es eines neuen Pfübs samt Antrag? :confused:

  • Hatte den Thread nicht gefunden danke.

    Finde aber dass meine Problematik dort nicht thematisiert ist.
    Es soll sich nichts an dem Anspruch an sich ändern, sondern nur das Kreuz von B auf E gesetzt werden.
    Es wäre von Anfang an nur versehentlich B angekreuzt geworden :gruebel:

    Einmal editiert, zuletzt von Ryoken (27. Dezember 2021 um 09:33)

  • Es erscheint mir auch abwegig, dass versehentlich Feld B angekreuzt wurde. Schließlich muss bei Feld B anders als bei allen anderen Felder noch eine gesonderte Abgabe (Art der Sozialleistung) erfolgen.
    Da kann man wohl kaum davon sprechen, dass man versehentlich das falsche Kästchen angekreuzt hat. Vielmehr wurde sich wohl darüber geirrt welche Kästchen man hätte ankreuzen sollen. Das rechtfertigt aber keine Berichtigung des PfÜB.

  • Same here. Keine Berichtigung möglich. Es wurde antragsgemäß entschieden. Jetzt soll ein völlig anderer Anspruch gepfändet werden. Ein neuer Antrag muss her! :daumenrau

    Versicherungsnummer stimmt noch überein. Es handelt sich meiner Meinung nach um den gleichen Anspruch.

    Es erscheint mir auch abwegig, dass versehentlich Feld B angekreuzt wurde. Schließlich muss bei Feld B anders als bei allen anderen Felder noch eine gesonderte Abgabe (Art der Sozialleistung) erfolgen.
    Da kann man wohl kaum davon sprechen, dass man versehentlich das falsche Kästchen angekreuzt hat. Vielmehr wurde sich wohl darüber geirrt welche Kästchen man hätte ankreuzen sollen. Das rechtfertigt aber keine Berichtigung des PfÜB.

    Bei Art der Sozialleistung wurde halt schon "Private Renten- und Lebensversicherung" eingetragen..

  • Bei Art der Sozialleistung wurde halt schon "Private Renten- und Lebensversicherung" eingetragen..

    Da siehst du es. Es wurde nicht versehentlich Feld B angekreuzt, sondern bewusst. Der Antragsteller hat nur verkannt, dass es das falsche Feld ist.
    Ich verstehe allerdings nicht, weshalb der PfüB so überhaupt erlassen wurde. Das sorgt allerdings noch nicht für eine evidente Unrichtigkeit i.S.d. §319 ZPO.

  • Nuja, du hast nach Meinungen gefragt. 4 Kollegen sagen, dass eine Berichtigung nicht möglich ist. Niemand hat behauptet, dass du die Antworten auf deine Frage mögen wirst. :D

    Wie gesagt, neuer Pfüb muss her und wie Frog richtigerweise eingeworfen hat, zählen die Kosten des vorherigen Pfübs nicht zu den notwendigen Kosten nach § 788 ZPO. :daumenrau

  • Nuja, du hast nach Meinungen gefragt. 4 Kollegen sagen, dass eine Berichtigung nicht möglich ist. Niemand hat behauptet, dass du die Antworten auf deine Frage mögen wirst. :D

    Wie gesagt, neuer Pfüb muss her und wie Frog richtigerweise eingeworfen hat, zählen die Kosten des vorherigen Pfübs nicht zu den notwendigen Kosten nach § 788 ZPO. :daumenrau


    Für die Meinungen bedanke ich mich auch herzlich ^^.

    Werde dann um erneute Antragsstellung bitten, mit Hinweis auf die Kosten :daumenrau

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