Hallo liebes Forum, ich hoffe ihr hattet alle soweit ein schönes Fest. Habe heute einen Antrag auf Berichtigung eines Pfübs vor mir, den ich am 25.11.21 erlassen habe. Damals wurde eine Private Lebensversicherung als Drittschuldner angegeben und der Anspruch "B" angekreuzt. Nun stellt sich die DSch. quer, da der mit dem Schuldner abgeschlossene Vertrag ja keine Art der Sozialleistung sei. Durch den Gl. wurde nun deshalb Antrag auf Berichtigung gestellt, es solle nun der Anspruch "E" (an Versicherungsgesellschaften) anstatt "B" angekreuzt werden. Kann das so nach § 319 ZPO berichtigt werden oder bedarf es eines neuen Pfübs samt Antrag?
Berichtigung Pfüb - Falscher Forderungsanspruch angekreuzt
-
-
-
Hatte den Thread nicht gefunden danke.
Finde aber dass meine Problematik dort nicht thematisiert ist.
Es soll sich nichts an dem Anspruch an sich ändern, sondern nur das Kreuz von B auf E gesetzt werden.
Es wäre von Anfang an nur versehentlich B angekreuzt geworden -
Du hast doch den Pfüb antragsgemäß erlassen. Wieso solltest Du was berichtigen.
-
Es erscheint mir auch abwegig, dass versehentlich Feld B angekreuzt wurde. Schließlich muss bei Feld B anders als bei allen anderen Felder noch eine gesonderte Abgabe (Art der Sozialleistung) erfolgen.
Da kann man wohl kaum davon sprechen, dass man versehentlich das falsche Kästchen angekreuzt hat. Vielmehr wurde sich wohl darüber geirrt welche Kästchen man hätte ankreuzen sollen. Das rechtfertigt aber keine Berichtigung des PfÜB. -
Ich schließe mich den Vorpostern an.
-
Same here. Keine Berichtigung möglich. Es wurde antragsgemäß entschieden. Jetzt soll ein völlig anderer Anspruch gepfändet werden. Ein neuer Antrag muss her!
-
Same here. Keine Berichtigung möglich. Es wurde antragsgemäß entschieden. Jetzt soll ein völlig anderer Anspruch gepfändet werden. Ein neuer Antrag muss her!
... und die Kosten für den falschen Antrag/Pfüb dürfen nicht dem Schuldner zur Last fallen.
-
Same here. Keine Berichtigung möglich. Es wurde antragsgemäß entschieden. Jetzt soll ein völlig anderer Anspruch gepfändet werden. Ein neuer Antrag muss her!
Versicherungsnummer stimmt noch überein. Es handelt sich meiner Meinung nach um den gleichen Anspruch.
Es erscheint mir auch abwegig, dass versehentlich Feld B angekreuzt wurde. Schließlich muss bei Feld B anders als bei allen anderen Felder noch eine gesonderte Abgabe (Art der Sozialleistung) erfolgen.
Da kann man wohl kaum davon sprechen, dass man versehentlich das falsche Kästchen angekreuzt hat. Vielmehr wurde sich wohl darüber geirrt welche Kästchen man hätte ankreuzen sollen. Das rechtfertigt aber keine Berichtigung des PfÜB.Bei Art der Sozialleistung wurde halt schon "Private Renten- und Lebensversicherung" eingetragen..
-
Bei Art der Sozialleistung wurde halt schon "Private Renten- und Lebensversicherung" eingetragen..
Da siehst du es. Es wurde nicht versehentlich Feld B angekreuzt, sondern bewusst. Der Antragsteller hat nur verkannt, dass es das falsche Feld ist.
Ich verstehe allerdings nicht, weshalb der PfüB so überhaupt erlassen wurde. Das sorgt allerdings noch nicht für eine evidente Unrichtigkeit i.S.d. §319 ZPO. -
[quote='Ryoken','RE: Berichtigung Pfüb - Falscher Forderungsanspruch angekreuzt'] Ich verstehe allerdings nicht, weshalb der PfüB so überhaupt erlassen wurde. Das sorgt allerdings noch nicht für eine evidente Unrichtigkeit i.S.d. §319 ZPO.
Da hatte wohl noch nicht meinen Kaffee
-
Nuja, du hast nach Meinungen gefragt. 4 Kollegen sagen, dass eine Berichtigung nicht möglich ist. Niemand hat behauptet, dass du die Antworten auf deine Frage mögen wirst.
Wie gesagt, neuer Pfüb muss her und wie Frog richtigerweise eingeworfen hat, zählen die Kosten des vorherigen Pfübs nicht zu den notwendigen Kosten nach § 788 ZPO.
-
Nuja, du hast nach Meinungen gefragt. 4 Kollegen sagen, dass eine Berichtigung nicht möglich ist. Niemand hat behauptet, dass du die Antworten auf deine Frage mögen wirst.
Wie gesagt, neuer Pfüb muss her und wie Frog richtigerweise eingeworfen hat, zählen die Kosten des vorherigen Pfübs nicht zu den notwendigen Kosten nach § 788 ZPO.
Für die Meinungen bedanke ich mich auch herzlich ^^.
Werde dann um erneute Antragsstellung bitten, mit Hinweis auf die Kosten
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!