Hallo ihr Lieben,
ich bin neu in der Strafabteilung im Amtsgericht und habe gerade eine Akte, welche bis zum Posteingang in der Staatsanwaltschaft mit dem Status 'weggelegt' verweilte. Nun habe ich die Pflichtverteidigervergütung festgesetzt und frage mich jetzt, ob ich die Akte zurück an die StA senden muss, oder ob ich diese hier im AG weglege?
Liebe Grüße