• Hallo ihr Lieben,

    ich bin neu in der Strafabteilung im Amtsgericht und habe gerade eine Akte, welche bis zum Posteingang in der Staatsanwaltschaft mit dem Status 'weggelegt' verweilte. Nun habe ich die Pflichtverteidigervergütung festgesetzt und frage mich jetzt, ob ich die Akte zurück an die StA senden muss, oder ob ich diese hier im AG weglege? :confused:

    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Jora14 (29. Dezember 2021 um 09:39)

  • Aktenführende Stelle ist in der ordentlichen Justiz immer die, bei der das Verfahren begonnen hat. Im Strafrecht also die StA. Dort muss die Akte also weder hin, dort wird sie bis zur Aussonderung oder Archivierung verwaltet.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin neu in der Strafabteilung im Amtsgericht und habe gerade eine Akte, welche bis zum Posteingang in der Staatsanwaltschaft mit dem Status 'weggelegt' verweilte. Nun habe ich die Pflichtverteidigervergütung festgesetzt und frage mich jetzt, ob ich die Akte zurück an die StA senden muss, oder ob ich diese hier im AG weglege? :confused:

    Liebe Grüße

    Akte muss zurück an die StA. Aber das musst du nicht verfügen. Du setzt einfach die Vergütung fest und den Rest macht die Geschäftsstelle (wohin die Akte kommt)

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin neu in der Strafabteilung im Amtsgericht und habe gerade eine Akte, welche bis zum Posteingang in der Staatsanwaltschaft mit dem Status 'weggelegt' verweilte. Nun habe ich die Pflichtverteidigervergütung festgesetzt und frage mich jetzt, ob ich die Akte zurück an die StA senden muss, oder ob ich diese hier im AG weglege? :confused:

    Liebe Grüße

    Akte muss zurück an die StA. Aber das musst du nicht verfügen. Du setzt einfach die Vergütung fest und den Rest macht die Geschäftsstelle (wohin die Akte kommt)


    Das dachte ich eigentlich auch. Habe die Akte aber zurückbekommen mit einem Zettel, auf dem stand 'Normierungsverfügung fehlt' also muss ich scheinbar doch noch etwas machen, bevor sie zurück an die StA geht.:gruebel::gruebel:

  • Ist das eine Jugendstrafsache? Fehlt vielleicht noch die BZR-Mitteilung?

    Ja das ist eine Jugendstrafsache. Gesagt wurde mir hier, dass die BZR Mitteilung die StA macht und ich diese lediglich verfügen soll (Normierungsverfügung) hatte ich zuvor noch nie gehört den Begriff. :gruebel: Eine weitere Frage die ich mir hier stelle ist, ob die StA den rechtskräftigen Beschluss rausschickt, oder ob ich das davor auch noch machen muss. Mein Ansprechpartner hier vor Ort ist leider aktuell im Urlaub und alle anderen sind froh, nichts mit den rosa Akten zutun zu haben. :D Dann bleibt die Akte wohl erstmal liegen, bis mein Kollege wieder im Haus ist!

  • Normierungsverfügung sagt mir auch nichts, aber BZR heißt, du verfügst was eingetragen werden soll (Daten zum Verurteilten, Daten zum Urteil oder Beschluss, Ergebnis, Tatzeitpunkt etc.), die StA trägt nur ein. Bei Erwachsenen macht die StA die komplette BZR-Mitteilung.

    Welchen rechtskräftigen Beschluss meinst du? Den von der Pflichtverteidigervergütung? Den schickt deine Geschäftsstelle noch raus, die StA fertigt nie Schreiben von Gerichten aus.

  • Normierungsverfügung sagt mir auch nichts, aber BZR heißt, du verfügst was eingetragen werden soll (Daten zum Verurteilten, Daten zum Urteil oder Beschluss, Ergebnis, Tatzeitpunkt etc.), die StA trägt nur ein. Bei Erwachsenen macht die StA die komplette BZR-Mitteilung.

    Welchen rechtskräftigen Beschluss meinst du? Den von der Pflichtverteidigervergütung? Den schickt deine Geschäftsstelle noch raus, die StA fertigt nie Schreiben von Gerichten aus.

    Ich meine das rechtskräftige Urteil des Richters in der Strafsache. Die Abschriften liegen im Aktendeckel, aber verfügt hat der Richter nichts.:gruebel:

  • Dann bist Du nach entspr. Übertragung durch den Richter für die Vollstreckung zuständig. Dazu gehört die Registermitteilung, die Expedierung des Urteils (gehört im eigentlichen Sinn nicht zur Vollstreckung), die MiStra-Mitteilungen und ggf. die eigentliche Vollstreckung (z. B. Beauftragung der JGH mit der Überwachung der Wisungen / Auflagen).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!