Schenkungsvertrag Kommanditanteil - familiengerichtliche Genehmigung

  • Hallo zusammen,

    mir wurde ein Schenkungsvertrag bezüglich eines Kommanditanteils zur Genehmigung vorgelegt. Der Vater schenkt und überträgt 25.000,00 € seiner Kommanditeinlage an seinen minderjährigen Sohn. Einen Ergänzungspfleger habe ich bereits bestellt. Dieser hat mir den Vertrag zur Genehmigung eingereicht.

    Ich stehe jetzt jedoch vor folgendem Problem: Der Vertrag wurde schriftlich (ohne notarielle Beglaubigung oder Beurkundung) eingereicht. Grundsätzlich sind Schenkungsverträge doch notariell zu beurkunden, § 518 BGB. Mit Vollzug würde der Mangel jedoch geheilt werden. Kann ich nun also einen schriftlichen Schenkungsvertrag genehmigen oder verweise ich darauf, dass dieser bitte notariell zu schließen ist?

    Vielen Dank und einen guten Rutsch :)

  • Ich sehe keinen Anlass eine Genehmigung zu verweigern, weil die Parteien sich Kosten für eine notarielle Beglaubigung sparen wollen. Dies ist nachvollziehbar und dürfte wohl auch üblich sein.

    Von Rechts wegen kann die mangelnde Beurkundung der Genehmigung natürlich nicht im Wege stehen, weil ja eine Vorabgenehmigung zulässig (und sogar der gesetzliche Regelfall) ist.

  • Zumal sich die Formvorschrift auf die Erklärung des Schenkers beschränkt.
    Ich sehe auch keinen Grund, das Genehmigungsverfahren nicht durchzuführen und die Genehmigung ggf. zu erteilen. Bei einer Ausschlagung, deren Unwirksamkeit Dich quasi förmlich anspringt, erteilst Du die Genehmigung doch trotzdem auch, oder?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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