Hallo zusammen,
mir wurde ein Schenkungsvertrag bezüglich eines Kommanditanteils zur Genehmigung vorgelegt. Der Vater schenkt und überträgt 25.000,00 € seiner Kommanditeinlage an seinen minderjährigen Sohn. Einen Ergänzungspfleger habe ich bereits bestellt. Dieser hat mir den Vertrag zur Genehmigung eingereicht.
Ich stehe jetzt jedoch vor folgendem Problem: Der Vertrag wurde schriftlich (ohne notarielle Beglaubigung oder Beurkundung) eingereicht. Grundsätzlich sind Schenkungsverträge doch notariell zu beurkunden, § 518 BGB. Mit Vollzug würde der Mangel jedoch geheilt werden. Kann ich nun also einen schriftlichen Schenkungsvertrag genehmigen oder verweise ich darauf, dass dieser bitte notariell zu schließen ist?
Vielen Dank und einen guten Rutsch