Vom beurkundenden Notar wird unter Vorlage des entsprechenden Vertrags als beglaubigte Abschrift "...im Namen der Beteiligten..." die Übertragung und Abtretung des Gesellschaftsanteiles Nr. 3 familiengerichtlich zu genehmigen.
Für die 15-jährige Veräußerin handelt im Vertrag eine Ergänzungspflegerin. In der vorgelegten beglaubigten Abschrift der Bestallungsurkunde ist die genannte Übertragung vom Wirkungskreis der Ergänzungspflegrein erfasst.
Nach den Geburtsdaten könnte die Veräußerin die Tochter des Erwerbers und der Ergänzungspflegerin sein. In der Vorlage des Notars und dem Übertragungsvertrag findet sich hierzu allerdings nichts.
Laut Übertragungsvertrag ist der Nennbetrag des Geschäftsanteils 2.500,00 EUR, der Kaufpreis hierfür soll 10.000,00 EUR betragen.
Kann die Genehmigung erteil werden oder spricht etwas dagegen bzw. sind weitere Unterlagen vorzulegen?