Guten Morgen!
Vielleicht könnt ihr mir helfen:
Vater überträgt Sohn ein Grundstück. Der Sohn tritt nicht nur für sich auf, sondern auch für seine Schwester als vollmachtsloser Vertreter.
Die Übertragung stellt eine Schenkung unter der Auflage dar, der Schwester nach dem Tode des Vaters einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.
§ 525 BGB dürfte einschlägig sein.
Die Auflassung ist "normal" formuliert, ich sehe dort jedenfalls keine unerlaubte Bedingung.
Benötige ich nun noch die Genehmigung der Schwester?
Nach allem, was ich oben geschrieben habe, ja eigentlich nicht, aber irgendwie habe ich ein komisches Gefühl bei der Sache...