Schenkung unter Auflage

  • Guten Morgen!

    Vielleicht könnt ihr mir helfen:

    Vater überträgt Sohn ein Grundstück. Der Sohn tritt nicht nur für sich auf, sondern auch für seine Schwester als vollmachtsloser Vertreter.
    Die Übertragung stellt eine Schenkung unter der Auflage dar, der Schwester nach dem Tode des Vaters einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.
    § 525 BGB dürfte einschlägig sein.
    Die Auflassung ist "normal" formuliert, ich sehe dort jedenfalls keine unerlaubte Bedingung.

    Benötige ich nun noch die Genehmigung der Schwester?
    Nach allem, was ich oben geschrieben habe, ja eigentlich nicht, aber irgendwie habe ich ein komisches Gefühl bei der Sache...:gruebel:

  • Keine Bedenken meinerseits. Die Schwester hat lediglich ggf. einen eigenen Leistungsanspruch (Vertrag zugunsten Dritter) gegen den Beschenkten, mehr aber auch nicht. Der Schenker kann auf dieser Basis ja nicht einmal die Rückgabe verlangen, wenn nicht geleistet wird (§ 527 II BGB).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!