Hallo,
bei uns kam die Frage auf, wer alles seit 01.01.2022 verpflichtet ist, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Gehören auch Sparkassen dazu?
Zudem eine generelle Frage: Wenn ein Rechsanwalt als Betreuer eine Rechnungslegung elektronisch einreichen möchte, ist es dann wirklich gewollt, dass wir sämtliche Belege zur Rechnungslegung ausdrucken und zur Akte nehmen? Da wären die Akten ja ziemlich schnell sehr voll, wie würdet ihr das handhaben?
Vielen Dank schon mal!