Auflösungsbeschluss einer Ein-Mann-GmbH

  • Guten Tag,
    ich sitz gerade an einer Übung und hab da mal eine Frage.
    Ich hab hier eine Ein-Mann-GmbH mit einer Eintragung von 2005. Jetzt gingen am xx.xx.2021 ein Schreiben mit Protokoll der GesV und neuer Gesellschafterliste ein. In der GesV wurde beschlossen, dass die aufgelöste Gesellschaft fortgesetzt wird. Es ist aber nirgends ein Auflösungsbeschluss mit bei oder eine Anmeldung der Auflösung. Es ist auch nirgends ein Auflösungsgrund sichtbar. Jetzt weiß ich nicht, wie ich die Rechtslage erörtern soll, da ich auch keine Rechtsprechung dazu finde.
    Danke schonmal für eure Hilfe!

  • Hallo. :)

    Ich weiß nicht, ob das jetzt weiterhilft, weil "ich sitz gerade an einer Übung" nach theoretischem Teil der Ausbildung klingt...
    In der Praxis würde ich bei einem derartigen Eingang zunächst nur darauf hinweisen, dass von einer Auflösung bisher nichts bekannt war. Je nach Auflösungsgrund ist ja auch fraglich, ob eine Fortsetzung problemlos möglich ist (z. B. nicht bei Insolvenzabweisung mangels Masse), so dass ich deshalb zunächst um Aufklärung bitten würde.
    Falls die Auflösung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung erfolgt ist, kann aufgrund der inzwischen beschlossenen Fortsetzung die Eintragung der Auflösung unterbleiben, vgl. Krafka, HRP Registerrecht, RdNr. 1160.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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