Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Mama und Papa sind Miteigentümer zu 1/2 und übereignen nun ihrem Sohn das Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Es sollen im Gegenzug Nießbrauchsrechte eingetragen werden. Und zwar:
1. lastend auf dem ehemaligen Anteil von Mama:
1.1 Nießbrauch für Mama
1.2 aufschiebend bedingt Nießbrauch für Papa
2. lastend auf dem ehemaligen Anteil von Papa:
2.1 Nießbrauch für Papa
2.2 aufschiebend bedingt Nießbrauch für Mama
Da die Miteigentumsanteile von Mama und Papa mit der Eigentumsumschreibung auf den Sohn untergehen, kann ich ja nicht eintragen "lastend auf dem ehemaligen Anteil von ...". Reicht es, wenn die Rechte wie folgt eingetragen werden
II/1: Nur lastend auf 1/2 Anteil: Nießbrauch für Mama, im Gleichrang mit II/2
II/2: Nur lastend auf 1/2 Anteil: aufschiebend bedingter Nießbrauch für Papa, im Gleichrang mit II/1
II/3: Nießbrauch für Papa, im Gleichrang mit II/4
II/4: Nur lastend auf 1/2 Anteil: aufschiebend bedingter Nießbrauch für Mama, im Gleichrang mit II/3
Dann wird ja nicht deutlich, dass der Nießbrauch an dem ehemaligen Anteil lastet. Muss das überhaupt deutlich werden?
Vielen Dank schon einmal.