Hallo zusammen,
nach dem neuen § 1865 Abs. 3 BGB können wir in geeigneten Fällen auf die Vorlage von Belegen im Rahmen der Rechnungslegung verzichten. Mir ist klar, dass diese Regelung erst ab dem 01.01.23 gilt, aber man könnte die Betreuer schon in diesem Jahr bei der Prüfung der aktuellen RL in geeigneten Fällen darauf hinweisen, dass künftig auf Belege verzichtet wird. Nun meine Frage: Auf was genau kann verzichtet werden? Auf sämtliche Rechnungsbelege und Leistungsbescheide? Und die Buchungslisten sollen trotzdem eingereicht werden? Was ist mit den Kontoauszügen? Oder nur Nachweis der Kontostände zum Ende des Rechnungslegungszeitraums? Was ist umfasst?