Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage bzgl. der Zuständigkeit des Rechtspflegers in Betreuungsangelegenheiten, bzw. seines Aufgabenkreises.
§§14, 15 RPflG enthalten lediglich den Richtervorbehalt. Deshalb meine Frage: Wofür genau ist denn der Rechtspfleger zuständig. Im Netz habe ich lediglich eher allgemeine Info's erhalten. Könnte mir jemand evtl. Literatur empfehlen?
Ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch geladen und möchte mich daher optimal vorbereiten.
Für jede hilfreiche Antwort wäre ich dankbar!
Liebe Grüße Hermine