Ich habe hier eine ziemlich unschöne Situation:
Es wurden im November 2017 121,38 EUR an BerH-Vergütung ausgezahlt für ein Widerspruchsverfahren gegenüber dem Landkreis.
Das Sozialgericht teilte im November 2019 mit, daß der Landkreis nach der Kostenentscheidung des Sozialgerichts die Hälfte der außergerichtlichen Kosten zu erstatten hat. Daraufhin wurden 60,69 EUR vom Landkreis zurückgefordert, das war im Januar 2020. Das Geld wurde anstandslos bezahlt.
Nun fällt dem Landkreis Folgendes auf: Der Anwalt hatte beim SG Kostenfestsetzung beantragt und nicht mitgeteilt, daß er BerH-Vergütung erhalten hat. Es erging daraufhin - schon im Mai 2019 - ein KfB über 190,40 EUR:
VV 2302: 300,-
AP 20,-
---------------
320,- EUR
---------------
+USt. 60,80
---------------
380,80 EUR
=========
davon 1/2: 190,40 EUR. Auch das bezahlte der Landkreis anstandslos an den Anwalt. Jetzt aber fällt dem Landkreis auf, daß er ja an uns auch noch 60,69 EUR bezahlt hat und möchte diese nun von uns zurück.
Klar ist, daß der Anwalt, der eigentlich nur 190,40 EUR bekommen dürfte, überzahlt ist. Aber wie läßt sich das jetzt am besten praktisch regeln? Eine freiwillige Rückzahlung durch den Anwalt scheidet im vorliegenden Fall aus.