Mir liegt ein Erbvertrag (Eheleute geschieden, Erbvertrag soll aber
trotz Scheidung weiterhin Bestand haben) vor mit nachfolgendem
Inhalt:
Danny vermacht ihren 1/2 Miteigentumsanteil an der Immobilie
..... zu gleichen Teilen an die gemeinsamen Kinder "A" und "B".
Dagobert vermacht seinen 1/2 Miteigentumsanteil an der Immobilie
... zu gleichen Teilen an die gemeinsamen Kinder "A" und "B".
Die vorgetragenen Vermächtnisse erfolgen vertragsgemäß unter
wechselseitiger Annahme.
Der Erbvertrag bleibt auch dann gültig, wenn die Ehe geschieden
wird.
Danny verstirbt; der Notar stellt einen Erbscheinantrag nach
gesetzlicher Erbfolge und begründet dies damit, dass der Erb-
vertrag erklärtermaßen nur einen Teil des Vermögens betreffende
Vermächtnisanordnung der Erblasserin beinhaltet.
Der Nachlasswert beträgt 80.000,00 Euro.
Eine nähere Auflistung, was im Ergebnis an Vermögenswerte
vorhanden ist, beinhaltet der Erbvertrag nicht.
M. E. könnte im Ergebnis die Anordnung der Vermächtnisse,
wenn es sich um den wesentlichen Teil des Vermögens der
Erblasserin handelt, doch auch in eine Erbeinsetzung von
"A" und "B" ausgelegt werden.
Liege ich mit meinen Gedanken total falsch?