A (deutscher Staatsangehöriger) und B (polnische Staatsangehörige), miteinander verlobt, beide Sozialhilfeempfänger, stehen unter Betreuung und waren bisher in Deutschland wohnhaft. Jetzt sind die beiden ohne ihre Betreuer oder das Betreuungsgericht zu informieren nach Polen zu einem Verwandten umgezogen. Die Betreuten haben sich tel. aus Polen gemeldet, dass sie dringend Geld benötigen. Ihre neue Adresse in Polen wollen sie nicht angeben.
Ihre hiesige Mietwohnung haben sie gekündigt und die Wohnung geräumt. Die Betreuer haben davon nichts mitbekommen. Laut Gutachten sind die Betreuten geschäftsfähig.
Können die Betreuungen für A und B jetzt aufgehoben werden oder wie ist weiter zu verfahren ?