Dolmetscher für die Antragsprotokollierung

  • Jedenfalls in Eil- und erst recht in Gewaltschutzsachen kann ich die hier vorgetragenen Argumente kaum glauben. "Du kennst hier keinen, Du hast kein Geld für einen fremdsprachigen Anwalt, Du kannst kein Deutsch, dann lass' Dich weiter schlagen!" - echt jetzt? Hier wird nicht der Rechtsstaat verteidigt, sondern der "informellen Justiz" (= Parallelgesellschaften) Vorschub geleistet.

    Das größte Problem ist die praktische Umsetzung. Was soll ich denn machen, wenn unangekündigt eine nicht deutschsprachige Person bei mir erscheint und ich nicht verstehe was sie überhaupt will? Ich kann mir einen Übersetzer nicht einfach aus dem Ärmel schütteln.

    Bis jetzt konnte ich mich mit den Leuten zumindest noch soweit verständigen, dass es möglich war einen konkreten Antrag zu stellen und den zugrunde liegenden Sachverhalt stark vereinfacht niederzuschreiben. Die e.V. habe ich in solchen Fällen weggelassen. Die Richter haben dann eine mündliche Verhandlung mit Dolmetscher durchgeführt.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Naja, im Ausgangsfall wäre das wohl möglich gewesen.

    Im übrigen bin ich bei Tom.

    Und eine zumindest rudimentäre Verständigung ist (fast) immer möglich, um da einen Termin mit Dolmetscher oder Sprachmittler zu machen.

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