Eine Antragstellerin hat sich am 03.12.2021 anwaltlich beraten lassen und einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe am 15.12.2021 - also noch innerhalb der 4-Wochen-Frist- eingereicht.
Sie hat allerdings eine die anwaltliche Rechnung für die Beratung mit vorgelegt und aus den Kontoauszügen kann ich ersehen, dass diese auch schon von ihr beglichen worden ist.
Mit welcher Begründung kann die Beratungshilfe abgelehnt werden ?