Verfahrenswert - Schenkung Kommanditanteile

  • Zwei Kommanditisten schenken ihren Kommanditanteil (insgesamt 50 % des Gesellschaftskapitals der KG)
    in Höhe von insgesamt 15.000,00 € je anteilig an zwei minderjährige Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

    Das Vermögen der KG beläuft sich auf einen 50%tigen Aktienanteil einer AG in Höhe von 1.000.000,00 €.
    Der Umsatz der AG beläuft sich auf ca. 45.000.000 € jährlich.

    Die Schenkungsurkunde kann familiengerichtlich genehmigt werden.
    Allerdings bin ich mir nicht sicher wie hoch der Verfahrenswert zu bestimmen ist.

    Nach den Kommanditanteilen oder nach dem Vermögen der KG insgesamt?

    Der jeweilige jetzt an die minderjährigen Beschenkten geschenkte und übertragene (Teil-)Kommanditanteil an der KG
    hat nach Einschätzung der steuerlichen Berater jeweils einen Verkehrswert jedenfalls im EUR-Millionen.

  • M.E. ist der Wert des übertragenen Vermögens maßgeblich und der bemisst sich nicht nach dem Nominalbetrag der KG-Anteile sondern dem dadurch vermittelten Wertanteil des Unternehmens - das sind dort wiederum weder der Anteil am Stammkapital noch der Umsatz, sondern der Unternehmenswert.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasH (8. Januar 2022 um 13:53) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • dito.

    Soweit die Veträge notariell vorliegen, habe ich mir auch vom Notar seinen Kostennoten-Wert mitteilen und erläutern lassen. Diese Angabe entbindet einen aber nicht von der Pflicht, den Wert selbst zu ermitteln. Trotzdem ist es immer schön, wenn beide Werte in Kongruenz gebracht werden können, das erhöht dann auch die Akzeptanz bei dem Kostenschuldner.

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