Zwei Kommanditisten schenken ihren Kommanditanteil (insgesamt 50 % des Gesellschaftskapitals der KG)
in Höhe von insgesamt 15.000,00 € je anteilig an zwei minderjährige Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
Das Vermögen der KG beläuft sich auf einen 50%tigen Aktienanteil einer AG in Höhe von 1.000.000,00 €.
Der Umsatz der AG beläuft sich auf ca. 45.000.000 € jährlich.
Die Schenkungsurkunde kann familiengerichtlich genehmigt werden.
Allerdings bin ich mir nicht sicher wie hoch der Verfahrenswert zu bestimmen ist.
Nach den Kommanditanteilen oder nach dem Vermögen der KG insgesamt?
Der jeweilige jetzt an die minderjährigen Beschenkten geschenkte und übertragene (Teil-)Kommanditanteil an der KG
hat nach Einschätzung der steuerlichen Berater jeweils einen Verkehrswert jedenfalls im EUR-Millionen.