Bestellung Gebärdensprachdolmetscher

  • Hallo,
    im Nachlassverfahren möchte ein gehörloser Miterbe den Erbscheinantrag beim Gericht stellen.
    Muss ich auf seinen Antrag den Dolmetscher als Gericht per Beschluss bestellen, ggf. Grundlage §186 GVG, § 22 Beurkundungsgesetz
    oder ist der Erbe verpflichtet, diesen mitzubringen?

    Kann ich die Kosten als Auslagen gegen die Erben geltend machen oder steht KV 31005 entgegen?

    Danke für Eure Meinungen

    Brigitte

  • Ein Gebärdendolmetscher verkürzt die Antragsaufnahmezeit sicherlich, aber rein praktisch:

    Kann einer der Miterben Gebärdensprache und würde mitkommen? Dann würde ich darauf ausweichen. Am Ende wird der Gehörlose den Antrag ja auch noch lesen und unterschreiben, einschließlich Kenntnisnahme und Abgabe der e. V. zur Richtigkeit seiner Angaben. Plump ausgedrückt: Für diesen letzten wichtigen Teil braucht man sein Gehör nicht, da würde ich mir im vereidigte Dolmetscher o. ä. also keinen Kopf machen.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Der Erbe hat es so beantragt, der weitere Miterbe wohnt leider in einer anderen Stadt. Die Frage bleibt, ob das Nachlassgericht verpflichtet ist.
    In anderen Fällen haben Gehörlose immer jemanden mitgebracht.

  • Hier gelten die §§ 9 I BGG und 186 GVG. Die gehörlose Person hat das Recht zwischen mündlicher und schriftlicher Kommunikation zu wählen und den Anspruch darauf, dass ein Dolmetscher hinzugezogen wird. Die Auslagen für einen Dolmetscher bleiben unerhoben KV 31004 II GNotKG = fallen der Staatskasse zur Last.
    So wie ich das sehe kann die Person jemanden zum übersetzen mitbringen. Sie kann aber auch darauf bestehen, dass das Gericht einen geeigneten Dolmetscher hinzuzieht. Das habe ich für Erbscheinsanträge nicht per Beschluss, sondern formlos gemacht.
    Dabei habe ich aber auch eine vereidigte Dolmetscherin genommen.
    Auf die schriftliche Kommunikation zu verweisen ist (s.o.) nur nach Wahl der/des Gehörlosen möglich. Da viele Gehörlose eine niedrige Schriftsprachkompetenz haben, halte ich es darüber hinaus auch nicht für besonders effizient.
    Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Falls noch Fragen offen sind, gerne per PN oder hier stellen.
    :):daumenrau
    Viele Grüße

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