Um was für einen Termin ging es denn?
Ich hätte vermutlich nicht eingestellt und/oder den Termin aufgehoben. Das Gesetz ist da eindeutig.Und wenn es knapp war, ist daran vermutlich der Schuldner schuld. Falls es das LG war, muss sich eben dies auch darum kümmern oder eben der Schuldner. Der merkt ja auch dass es knapp wird.
Ich hatte schon mehrfach den Fall, dass der RA den Schuldner rumgeschickt hat um den Beschluss beim LG abzuholen und dem AG vorzulegen.
Es war ein Versteigerungstermin.
Den durchzuführen und evtl. auch noch den Zuschlag zu erteilen - in Kenntnis des Einstellungsbeschlusses des LG?! Das wäre mir jetzt doch zu heikel gewesen.
Aber gerade bei der Versteigerung lag doch kein Bedürfnis vor, den Termin "voreilig" aufzuheben. Hier kann man wunderbar mit einem Verkündungstermin arbeiten, sollte am Ende ein Zuschlag infrage kommen.