Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob ich gerade einfach nur auf dem Schlauch stehe. Folgendes Problem in einer F-Sache:
Die Akte war wegen einer Kostenbeschwerde des Ast. beim OLG. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Der AggV beantragt die Kostenfestsetzung.
Im Beschluss des OLG ist keine Kostengrundentscheidung enthalten. Der AggV hat beim OLG beantragt, dem Ast die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
Das OLG hat dem AggV dann mitgeteilt, dass der Ast auch ohne den Ausspruch im Beschluss für die Kosten haften würde, nachdem die Beschwerde zurückgewiesen worden sei. Dies würde sich aus Nr. 1912 der Kostenverordnung zum FamGKG ergeben.
Kann ich nun ohne Kostengrundentscheidung festsetzen? Hätte das OLG nicht eine KGE treffen müssen?