Eine ehrenamtliche , nicht befreite Betreuerin fragt an ,wie lang sie die Abrechnungsunterlagen aufbewahren muss.Die Betreuung läuft seit über 20 Jahren und es ist Vermögen vorhanden.
Aufbewahrungsfrist Abrechnungsunterlagen
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Ich verweise dazu mal auf die Diskussion, die gerade im Familienbereich geführt wird:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…eferrerid=30106 -
vgl. hierzu
http://www.betreuungsrecht.de/betreuung-allg…-des-betreuten/OLG Jena, Urteil vom 27.02.2013 – 2 U 352/12
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Da die Betreuung offenbar noch läuft, muss sie aktuell m.E. nach alles noch aufbewahren.
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Da die Betreuung offenbar noch läuft, muss sie aktuell m.E. nach alles noch aufbewahren.
Das sehe ich genauso.
Die Frage der Dauer der Aufbewahrungsfristen stellt sich erst mit der Beendigung der Betreuung, sei es wegen Aufhebung oder durch das Versterben d. Betreuten.
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