formunwirksame Anträge sind mit Beschluss als unzulässig zurückzuweisen
es muss ja ein Rechtsmittelweg eröffnet werden
Mir liegt aber de facto gar kein Antrag vor, denn der Schriftsatz ist formal nicht beim Grundbuchamt eingegangen. Dass mich das Schreiben erreicht hat, ändert daran nichts.