Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob jemand schon mal mitbekommen hat, dass eine Gemarkung geteilt wird in zwei eigenständige Gemarkungen und wie das ganze vom Grundbuchamt umgesetzt werden kann.
Wir haben hier Gemeinde A und Gemeinde B die zusammen eine Gemarkung (Gemarkung A) bilden. Gemeinde B war früher sehr klein ist aber in den letzten Jahren stark gewachsen und inzwischen deutlich größer als Gemeinde A.
Gemeinde B versucht schon seit Jahren immer mal wieder uns zu überreden, für sie eine eigene Gemarkung anzulegen, wir haben das immer abgelehnt, da der Arbeitsaufwand zu groß sei (Umschreibung der GB-Blätter usw.) und es für das Grundbuchverfahren keinen Vorteil bringt.
Die Gemeinde B hat jedoch Angst, dass ihnen Steuereinnahmen entgehen wenn Notare für die Unbedenklichkeitsbescheinigung nur den Namen der Gemarkung (=Gemeinde A) angeben und nicht den tatsächlichen Namen der Gemeinde B.
Nun ist Gemeinde B wohl gerade dabei übers Ministerium diese Sache erneut anzustoßen.
Hat hierzu jemand irgendwelche Erfahrungen?