• Gute Abend liebe Kollegen,

    in einem Testament hat "mein" Erblasser eine noch zu gründende Stiftung eingesetzt. Er hat sich im Testament über Name, Sitz, Vermögen und Vorstandsbildung der Stiftung geäußert. Ebenfalls hat er 2 Personen als TV bestimmt.

    Ich bin mittlerweile soweit, dass es grundsätzlich kein Problem ist die beiden TVs die Stiftung gründen zu lassen.

    Allerdings solange die Stiftung nicht rechtsfähig ist, missfällt mir der Gedanke einen Erbschein zu erteilen (Antrag von einem TV).

    Weil eigentlich können die beiden doch mit ihrem TV Zeugnis handeln (auch grundbuchtechnisch).

    Internationales TV Zeugnis gibts quasi ja auch nicht, maximal eine Apostille.

    Pflichtteilsansprüche der ausgeschlossenen gesetzlichen Erben müssten dann gegen die Stiftung gelten gemacht werden ?

    Um Austausch zu der Sache wäre ich dankbar oder Erfahrungen mit solchen Verfahren.

    Grüße
    Sensual

  • Die,Stiftung wird m.E. erst mit staatlicher Genehmigung rechtsfähig. Insoweit dürfte erst dann ein Erbschein erteilt werden. Ein Erbscheinsantrag zum jetzigen Zeitpunkt dürfte unzulässig sein.

  • Bis dahin: Nachlasspflegschaft zur Überprüfung des TV bzw. zur Sicherstellung, dass die Stiftung auch erstellt wird.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Bis dahin: Nachlasspflegschaft zur Überprüfung des TV bzw. zur Sicherstellung, dass die Stiftung auch erstellt wird.

    Immer? Besteht immer ein Sicherungsbedürfnis? Die Aufgabe des Nachlasspflegers ist ja (nur) die Wahrung der Rechte der (noch unbekannten) Erben gegenüber dem TV.

    Ob die Obergerichte dieses Sicherungsbedürfnis in jedem Verfahren bereits zu Beginn der TV sehen?

  • Kannst du mir als Gericht den Erben schon benennen? Wer kontrolliert denn den TV, wenn er sein TV-Zeugnis hat? Wer prüft und überwacht, ob die Stiftung je gegründet wird und es einen Erben damit erst überhaupt gibt?

    Siehste schon, ja? Das Gericht macht die Akten mit der Erteilung des TV-Zeugnisses zu. Oder sogar schon nach der Testamentseröffnung. Oder liege ich da falsch? Ich weiß nicht so genau, aber ich weiß, dass das NLG jedenfalls den TV nicht kontrolliert.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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