Gute Abend liebe Kollegen,
in einem Testament hat "mein" Erblasser eine noch zu gründende Stiftung eingesetzt. Er hat sich im Testament über Name, Sitz, Vermögen und Vorstandsbildung der Stiftung geäußert. Ebenfalls hat er 2 Personen als TV bestimmt.
Ich bin mittlerweile soweit, dass es grundsätzlich kein Problem ist die beiden TVs die Stiftung gründen zu lassen.
Allerdings solange die Stiftung nicht rechtsfähig ist, missfällt mir der Gedanke einen Erbschein zu erteilen (Antrag von einem TV).
Weil eigentlich können die beiden doch mit ihrem TV Zeugnis handeln (auch grundbuchtechnisch).
Internationales TV Zeugnis gibts quasi ja auch nicht, maximal eine Apostille.
Pflichtteilsansprüche der ausgeschlossenen gesetzlichen Erben müssten dann gegen die Stiftung gelten gemacht werden ?
Um Austausch zu der Sache wäre ich dankbar oder Erfahrungen mit solchen Verfahren.
Grüße
Sensual