Testamentsvollstrecker und § 181 BGB

  • Hallo zusammen!

    Vorliegend:
    Eingetragene Eigentümer (A) ist verstorben und beerbt worden von B mit angeordneter TV für zum Nachlass gehörende Grundstücke. ES (mit TV) liegt vor.

    Nun wurde Kaufvertrag zwischen B (Erbe) und C zum Vollzug vorlegt. Hierauf erging ZV mit dem Hinweis, dass die Verfügungsbefugnis des B infolge der angeordneten TV ausgeschlossen ist. Angefordert wurde die Genehmigung des KV durch den TV nebst TV-Zeugnis als Legitimierung. Im Nachgang wurden die angeforderten Unterlagen nachgereicht. Hiernach steht nunmehr fest, dass der Käufer (C) der TV selbst ist. Der Notar wurde daraufhin auf die Problematik des § 181 BGB aufmerksam gemacht und gebeten das Testament vorzulegen zwecks Prüfung, ob der TV in Erfüllung einer Verbindlichkeit (Vermächtnis) handelt.

    Nach dem vorgelegten privatschriftlichen Test. ist dies nicht der Fall. Der Notar gibt nun an, der Erbe möchte sich nicht um das Grundstück kümmern und sei deshalb mit dem TV überein gekommen, dass dieser es erwirbt. Auch wenn dies zutrifft, steht doch immer noch das Problem des Selbstkontrahierens im Raum oder?

    Als Lösung sehe ich nur, dass ein Erbschein ohne TV erwirkt wird. Seht ihr noch eine andere Lösungsmöglichkeit?

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