Habe hier einen verzwickten Fall und fand auch nichts ähnliches im Forum.
Ein Schuldner im Verbraucherinsolvenzverfahren hat rund 100 000 € Schulden, Ca 80. 000 € davon sind "ererbt", d.h. der Schuldner versäumte es vor über 20 Jahren, die Erbschaft seiner damals verstorbenen Frau auszuschlagen. 20.000 € hat er selbst "verbockt" durch die Aufnahme eines Verbraucherdarlehens. Ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Mannes nun verpflichtet, einen weiteren (Nachlass)insolvenzantrag zu stellen, um zu erreichen, dass die Haftung "nur" auf die 20.000 € an eigenen Schulden beschränkt wird und eine bessere Quote erzielt wird? Geht das nach über 20 Jahren noch?
Freue mich über Antworten.