Hallo,
die Erbschaft des Betroffenen wurde von der Betreuerin ausgeschlagen. Nach Ermittlung ist kein Barvermögen vorhanden aber auch keine Schulden (die restlichen Bestattungskosten wurden von Tochter des Erblassers beglichen). Allerdings existiert eine Immobilie, das Haus befindet sich in schlechtem Zustand allerdings weist das Verkehrswertgutachten von 2015 einen Verkehrswert von 13.000 € aus. Kann man dieses Gutachten noch verwenden oder ist das zu alt?
Wie sieht die Genehmigungsfähigkeit bzgl. der Ausschlagung aus - Vermögenswert (Haus) vorhanden aber schlechter Zustand.
Vorab vielen Dank