Pfändung Arbeitslosengeld durch Unterhalts-PfüB

  • Ich bin bei den Freibeträgen aus 2022, da im Erinnerungsverfahren auf den Zeitpunkt der Bescheidung der Erinnerung abzustellen ist und nach § 850d ZPO dem Schuldner weiterhin sein notwendiger Lebensbedarf zu verbleiben hat und der richtet sich nunmal nach dem SGB XII in der aktuell geltenden Fassung.

  • Ich kann nichts dazu finden, dass dem Gläubiger als Rechtsmittel gegen den PfüB die unbefristete Erinnerung zusteht. Woraus ergibt sich das?

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