Ich bin bei den Freibeträgen aus 2022, da im Erinnerungsverfahren auf den Zeitpunkt der Bescheidung der Erinnerung abzustellen ist und nach § 850d ZPO dem Schuldner weiterhin sein notwendiger Lebensbedarf zu verbleiben hat und der richtet sich nunmal nach dem SGB XII in der aktuell geltenden Fassung.
Pfändung Arbeitslosengeld durch Unterhalts-PfüB
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Also bleibt dem Gläubiger (theoretisch) nur die Regressforderung gegen das Bundesland?
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Wenn man im Ergebnis dem Gläubiger Recht gibt und den Erwerbstätigenfreibetrag streicht, aber den normalen Freibetrag erhöht, hilft man dem Rechtsmittel nicht komplett ab und müsste für den Rest vorlegen
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Ich würde der Erinnerung abhelfen.
Der Schuldner arbeitet gerade nicht, sondern ist arbeitslos. Daher sehe ich keinen Grund für einen Besserzustellungszuschlag. Dieser folgt aus §82 Abs. 3 SGB XII und knüpft an das Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit an.
Arbeitslosengeld ist Sozialleistungen und daher weder das Eine noch das Andere.bis auf den zusätzlichen Pauschalbetrag für die Besserstellung des arbeitenden Schuldners: ja
Habe bei mir 2 Freibeträge, einen für Arbeitende und einen für Rentner und Leistungsbezieher (auch Krankengeld).
Ebenso
Die Erinnerung der Gläubigerin ist nach der Rechtsmittelfrist eingegangen. Kann man diese als einen Antrag auf Herabsetzung des pfändungsfreien Betrags auslegen? ist der Schuldner vor Abhilfe bzw. Stattgabe des Antrags zu hören?
Achtung, die Erinnerung ist nicht fristgebunden!
Ich kann nichts dazu finden, dass dem Gläubiger als Rechtsmittel gegen den PfüB die unbefristete Erinnerung zusteht. Woraus ergibt sich das?
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und wenn es eine sofortige Beschwerde wäre, unterstelle ich mal, dass mangels erforderlicher Rechtsmittelbelehrung im PfÜB und Zustellung an den Gl. die Beschwerdefrist in Gang gesetzt wurde....
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