Mit einem von der gesetzlichen Vertreterin des Minderjährigen für diesen beantragten und von mir erlassenen Unterhalts-PfüB wird der Anspruch auf Auszahlung von Arbeitslosengeld gepfändet. Da ich Arbeitslosengeld wie Einkommen ansehe, habe ich den üblichen Passus auf dem PfüB-Vordruck ausgefüllt und ergänzend eine Anlage dem PfüB angesiegelt. Für monatlich pfändungsfrei erklärt wurde somit der Regelsatz für Sozialhilfe, der Pauschalbetrag für die Besserstellung des arbeitenden Schuldners und der Pauschalbetrag für Wohnung und Strom - insgesamt 1.010,00 EUR.
1) War das richtig so oder hätte von mir ein anderer pfändungsfreier Betrag festgesetzt werden müssen? Wenn ja, was ist jetzt zu tun?
Der Gläubiger beantragt nun den Wegfall des Pauschalbetrags für die Besserstellung des arbeitenden Schuldners, damit er monatlich mehr pfänden kann. Begründung: Der Schuldner arbeitet nicht.
2) Was würdet Ihr tun?